Hinweise für Videokonferenzen
(Version 1.0 vom 01. August 2025)
Hinweis bzgl. geschlechtsneutraler Formulierung
Eine gleichstellungsgerechte Gesellschaft erfordert eine geschlechterneutrale Sprache. Im folgenden Text werden, soweit möglich und sinnvoll, entsprechende Formulierungen genutzt (z. B. Paarformeln, Ableitungen). Personenbezeichnungen, bei denen es sich um Fachbegriffe, Definitionen, Zitate o. ä. handelt, werden im Text nicht durch Paarformeln ersetzt. Entsprechende Begriffe sind im Sinne der Gleichbehandlung geschlechtsneutral zu interpretieren.
Wenn aus Gründen der leichteren Lesbarkeit bei personenbezogenen Substantiven und Pronomen nur ein Geschlecht dargestellt wird, impliziert dies ebenfalls keine Benachteiligung der anderen Geschlechter, sondern soll im Sinne der sprachlichen Vereinfachung als geschlechtsneutral verstanden werden.
A. Regeln für den Verantwortlichen der Videokonferenz
- Grundsätzlich darf nur der Gastgeber/die Gastgeberin die Sitzung aufzeichnen. Aufzeichnungen von anderen Teilnehmern müssen vorher mit dem Gastgeber/der Gastgeberin abgestimmt werden.
- Der Gastgeber/die Gastgeberin muss vor der Sitzung über eine Aufzeichnung und die Zwecke informieren (bspw. für ein Webinar oder andere Zwecke, die ein späteres Einsehen oder Hören der Sitzung notwendig machen).
- Die Teilnehmer*innen müssen den Gastgeber/die Gastgeberin nach der Information und vor Start der Aufnahme informieren, wenn sie nicht aufgezeichnet werden möchten.
- Sitzungen dürfen nur aufgezeichnet werden, wenn hierfür eine rechtliche Grundlage, bspw. ein berechtigtes Interesse aufgrund eines geschäftlichen Zwecks, besteht.
- Sitzungen dürfen nicht aufgezeichnet werden, wenn ein*e Teilnehmer*in Einwände erhebt. In solchen Fällen können diejenigen, die nicht aufgezeichnet werden wollen, wählen, auf stumm geschaltet zu bleiben und/oder ihre Videokamera auszuschalten. Erst wenn dies geklärt ist, darf mit einer Aufzeichnung begonnen werden.
- Der Gastgeber/die Gastgeberin muss angeben, wo die Aufzeichnung gespeichert wird, wie lange sie gespeichert wird und wer Zugriff auf die Aufzeichnung hat.
- Der Gastgeber/die Gastgeberin ist für die Löschung der Aufnahme verantwortlich, sobald sie für den Zweck, für den sie aufgenommen wurde, nicht mehr benötigt wird.
- Weder dem Gastgeber/der Gastgeberin noch den Teilnehmer*innen ist es gestattet, ohne Zustimmung Screenshots zu erstellen.
B. Regeln für Teilnehmende
- Bitte starten Sie keine privaten Gespräche mit anderen Teilnehmern. Fragen können Sie im allgemeinen offenen Chat stellen.
- Es ist sehr hilfreich, wenn Ihr Mikrofon standardmäßig auf stumm gestellt ist und Sie es nur aktivieren, wenn Sie sprechen möchten.
- Sofern eine Aufzeichnung stattfinden soll, wird Sie der Besprechungsleiter/Gastgeber darüber vor Start der Aufzeichnung informieren. Bitte informieren Sie den Besprechungsleiter, wenn Sie nicht aufgezeichnet werden möchten oder sonstige Bedenken haben.
- Weder der Besprechungsleiter noch die Teilnehmer dürfen ohne die ausdrückliche Zustimmung aller Teilnehmer Screenshots oder sonstige Aufzeichnungen machen, in denen Bilder oder persönliche Daten der Teilnehmer erfasst werden.
- Es ist allen Teilnehmern untersagt Ton- und/oder Bildaufnahmen ohne Genehmigung des Gastgebers anzufertigen.
- Wenn Sie als Teilnehmer bei freigeschalteter Kamera nicht möchten, dass Ihre persönlichen Umgebungen erfasst werden, verwenden Sie bitte die Hintergrundeffektfunktionen.
- Es ist nicht zwingend erforderlich, Ihre Kamera während einer Videokonferenz einzuschalten – es ist Ihre Entscheidung.




